Unterweisungen
Stand: 03/2023

BE Unterweisungen

Der Unternehmer hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig (in der Regel einmal jährlich) über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefährdungen und die festgelegten Schutzmaßnahmen arbeitsplatzbezogen zu unterweisen. Letztlich ergeben sich die Unterweisungsthemen aus der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsbereich. Aufgrund der grundlegenden Bedeutung der Unterweisung für den Arbeitsschutz wird das Thema in einem Übersichtartikel in den Bereichsübergreifenden Themen behandelt.

 

 

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