Beleuchtung
Stand: 03/2023

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Licht ist mehr als eine reine visuelle Orientierung. Licht wirkt zudem auf die Stimmung und das Wohlbefinden und steuert den Tag-/Nacht-Rhythmus.

Dementsprechend kommt der Beleuchtung eine ganz besondere Bedeutung zu – insbesondere im Zimmer der Bewohnerinnen und Bewohner. Schließlich wohnen diese hier (zum Beispiel im Unterschied zum Krankenhaus) in ihrem Zimmer nicht nur temporär, sondern dauerhaft. Das bedingt auch eine höhere Priorität bei den Aspekten Ambiente, Wohnlichkeit und individuellen Bedürfnissen.

Zudem haben die Beschäftigten hier fast ausschließlich mit alten Menschen zu tun, bei denen in Bezug auf die Beleuchtung in noch stärkerem Maße Rücksicht auf altersbedingte Seheinschränkungen genommen werden muss (siehe Kasten). Deshalb stehen Fragen der Beleuchtung in Pflegeheimen allgemein und auch in Bewohnerzimmern unter besonderer Beobachtung – nicht zuletzt erkennbar an einer Reihe spezieller Vorschriften.

Sehverschlechterungen im Alter

Ab einem Alter von 40 Jahren nimmt die Lichtdurchlässigkeit der Linse langsam ab, der Pupillendurchmesser verkleinert und die Elastizität der Pupille verringert sich. Hinzu kommen oft Augenerkrankungen wie der „Graue Star“, bei der sich die Linse langsam fortschreitend eintrübt. Davon sind mehr als 90 Prozent aller über 75-Jährigen in Deutschland betroffen.

Das bedeutet, dass ältere Menschen deutlich höhere Lichtmengen zum Sehen benötigen, empfindlicher auf Blendungen reagieren und mit unschärferen Kontrasten und Konturen leben müssen. Zugleich dauert die Anpassung an eine neue Lichtsituation wesentlich länger. Hinzu kommt, dass ältere Menschen den kurzwelligen Blauanteil des Lichts schlechter wahrnehmen.

Dazu verschiebt sich die Farbwahrnehmung – ältere Menschen nehmen vor allem den kurzwelligen blauen Bereich des Lichtes nur noch eingeschränkt wahr. Das kann, besonders bei langem Aufenthalt unter künstlichem Licht, zu Verhaltensstörungen am Tag und Schlafstörungen bei Nacht bzw. einem veränderten Tag-/Nachtrhythmus führen.

Hinzu kommt eine Häufung an demenziellen Erkrankungen – das betrifft immerhin 60 bis 80 Prozent aller Bewohnerinnen und Bewohner. Auch in diesem Fall hat das Licht Einfluss auf Wohlbefinden, Stimmungslage, Aggressionsverhalten und Ruhelosigkeit.

Alle im Folgenden genannten Maßnahmen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime helfen auch den Beschäftigten. Zum einen direkt über die beschriebenen Auswirkungen, denn auch unter den Beschäftigten gibt es ältere Kolleginnen und Kollegen, bei denen sich die im Kasten genannten Sehschwächen im Frühstadium bemerkbar machen können. Zum anderen gilt: Wenn sich die Bewohner und ältere Besucher gut selbstständig zurechtfinden, schnell und sicher agieren, einen eingespielten Tag-/Nachtrhythmus haben, agiler sind und keine Unfälle erleiden, profitiert davon auch das Personal.

Durch die beschriebenen hohen Ansprüche an das Licht seitens der Bewohnerinnen und Bewohner werden die von den Beschäftigten für ihre Arbeit benötigten Lichtwerte immer erreicht oder sogar überschritten. Sollten im Einzelfall für einzelne pflegerische Tätigkeiten besondere Anforderungen an die Beleuchtung gestellt werden, die von den richtbaren und steuerbaren Lichtquellen im Bewohnerzimmer nicht ausreichend erfüllt werden, können mobile Zusatzleuchten zum Einsatz kommen, die z. B. temporär an das Pflegebett gesteckt werden.

Die folgende Tabelle zeigt die Mindestbeleuchtungsstärken von Patientenzimmern nach DIN EN 12464-1:

Art des Raumes, Aufgabe oder TätigkeitBeleuchtungsstärke (lx)
Allgemeinbeleuchtung100
Lesebeleuchtung300
Untersuchung und Behandlung1.000
Nachtbeleuchtung, Übersichtsbeleuchtung5
Baderäume und Toiletten für Patienten200
 

Das Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) hat diese Werte den altersbedingten Sehschwächen entgegengestellt und auf dieser Grundlage Mindestwerte für Alten- und Pflegeheime erarbeitet (siehe bei den folgenden Kriterien). Diese Werte liegen für vergleichbare Sehaufgaben zum Teil deutlich über denen für jüngere Menschen und erleichtern nicht nur das bessere Erkennen, sondern sorgt zugleich vor allem bei Demenzkranken für ein weniger aggressives Verhalten und eine bessere Stimmungslage.

Kriterien bei der Auswahl einer geeigneten Beleuchtung:

  • Raumbeleuchtung
    Ausreichend hell und blendfrei zum Erkennen von Hindernissen und der klaren Zuordnung von Bedienelementen wie Lichtschalter, Fenster- und Türgriffe, Schwesternruf oder Jalousien. Diese sollten nicht nur einfach zu bedienen sein (wie auch in der Heimmindestbauverordnung festgelegt), sondern durch eine harmonische und gleichmäßige Leuchtdichteverteilung auch „ins rechte Licht“ gerückt werden. Das Beleuchtungsniveau für Bewohnende von Alten- und Pflegeeinrichtungen muss aufgrund der altersbedingten Sehschwächen deutlich höher sein als bei anderen Zielgruppen. Gerade unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit sollte insbesondere bei Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen die Beleuchtungsstärke unter konsequenter Einhaltung der Beleuchtungskriterien dimmbar auf mindestens 800 Lux gesteigert werden können. Die VDI-Richtlinie 6008 „Barrierefreie Lebensräume“ empfiehlt für Bewohnerzimmer die folgenden Richtwerte:
  • Pflegelicht (Liegeebene, 85 cm über dem Boden)
    300–500 lx, warm-weiß/neutral-weiß, je nach Pflegefall direkt/indirekt (Zwei-Komponenten-Beleuchtung)
  • Lese-/Arbeitslicht (Liege-/Leseebene)
    300–1.000 lx, warm-weiß/neutral-weiß, direkt (Zwei-Komponenten-Beleuchtung)
  • Wohnlicht (Bodennähe)
    100–500 lx, warm-weiß, direkt/indirekt
  • Nacht-Aufstehlicht (Bodennähe)
    50–100 lx, warm-weiß, indirekt
  • Nacht-Übersichtslicht fürs Pflegepersonal (Bodennähe)
    ca. 5 lx, warm-weiß, indirekt
  • Lichtschalter
    Lichtschalter sollten in einer Höhe von 85 cm über dem Fußboden und mindestens 50 cm aus der Ecke heraus angebracht sein. Sie sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erkennbar, wenn sie einen ausreichenden Kontrast aufweisen und taktil erfassbar sind.
  • Sorgfältige Planung der Beleuchtung
    Bei der Planung einer ergonomisch und lichttechnisch einwandfreien Beleuchtung empfiehlt sich neben den Fachleuten für Licht- und Elektroplanung eine Beteiligung weiterer interdisziplinärer Fachleuten wie z. B. Architekt bzw. Architektin, betroffene Beschäftigte, Betriebsarzt oder Betriebsärztin, die Haustechnik sowie Nutzerinnen und Nutzer. Nähere Angaben zur Planung: DIN 5035-3 Beleuchtung mit künstlichem Licht – Teil 3: Beleuchtung im Gesundheitswesen, 07/2006.
  • Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsleitsystem
    Dienen der Beleuchtung bei Dunkelheit und beim Ausfall der Allgemeinbeleuchtung als Orientierungshilfe und als Leitsystem für einen sicheren Fluchtweg. Die Sicherheitsbeleuchtung ist bodennah anzubringen (Oberkante nach ASR A3.4/3 nicht höher als 40 cm oberhalb des Fußbodens), die Leitsysteme in Form von Sicherheitszeichen und Leitmarkierungen auf dem Boden selbst. Sie können lang nachleuchtend, elektrisch betrieben oder als Kombination beider Systeme ausgeführt werden. In der Regel sind Licht speichernde Systeme, z. B. lang nachleuchtende Systeme, ausreichend.
  • Blendung durch Direktlicht oder Lichtreflexe
    Lichtreflexe auf glatten Flächen wie lackierten Tischflächen, Glasflächen, hochglänzendem Geschirr oder Böden irritieren und führen auch zu Kollisions- und Sturzgefahren. Vermeiden lassen sie sich durch das Verwenden geeigneter Materialien, einer geeigneten Zuordnung von Lichtquellen und durch direkt-indirekte Beleuchtung.
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  • Helligkeitskontraste
    Schatten spielen eine große Rolle bei der Orientierung im Raum. Trotzdem sollten starke Schatten und große Helligkeitsunterschiede vermieden werden – was gegen starke Spots spricht.
  • Blauer Lichtanteil
    Die eingeschränkte Blaulichtempfindung im Alter kann, besonders bei langem Aufenthalt unter künstlichem Licht, zu Verhaltensstörungen am Tag und Schlafstörungen bei Nacht bzw. einem veränderten Tag-/Nachtrhythmus führen. Abhilfe kann eine spezielle dynamische Beleuchtungsanlage schaffen, die das Licht analog zum Tageslicht steuert.
  • Beleuchtung der Sanitäreinrichtungen
    Eine eindeutige Erkennbarkeit unterschiedlicher Bodenbeläge wie Duschwanne und Fliesen wird durch eine klare Farbgebung und eine ausreichende, blendfreie Beleuchtung mit 300 bis 400 lx auf dem Boden erreicht. Wegen der Blendgefahr und möglicher Spiegelungen auf dem Boden sind Downlights oder Halogenspots nicht geeignet. Einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf die Spiegelbeleuchtung, sie sollte eine vertikale Beleuchtungsstärke von ca. 500 lx im Gesichtsfeld haben und möglichst blendfrei sein.
  • Nicht visuelle Lichtwirkungen
    Empfehlungen zur stärkeren Berücksichtigung nicht visueller Lichtwirkungen, wie zum Beispiel den biologischen Tagesrhythmus, finden sich in der DIN/TS 67600 „Ergänzende Kriterien für die Lichtplanung und Lichtanwendung im Hinblick auf nichtvisuelle Wirkungen von Licht“.
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