good-practice

Willkommen in der Good‐Practice‐Sammlung der Sicheren Pflegeeinrichtung. Hier finden Sie praktische und erfolgreiche Lösungen oder Verfahrensweisen, die die Aspekte der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Fokus haben und das Ziel einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen verfolgen.

Die ausgewählten Beispiele guter Praxis sollen anregen, die vorgestellten Ideen und Lösungen für das eigene Unternehmen zu übernehmen und dienen somit der Verbreitung sicherheitsgerechter und vorbildlicher Arbeitsweisen.

Bewertungskriterien für die Aufnahme von Good-Practice-Beispielen in die Sammlung

  • Das Praxisbeispiel sollte Relevanz auch für andere Mitgliedsbetriebe, insbesondere für Krankenhäuser und Pflegereinrichtungen, haben
  • Die beschriebenen Aktivitäten sollten deutlich über die Erfüllung rechtlicher Pflichten hinausgehen oder eine vorbildliche und mustergültige Umsetzung rechtlicher Anforderungen darstellen, die weit über das übliche Maß hinausgeht
  • Die dargestellten Maßnahmen müssen vor der Publikation des Praxisbeispiels vollständig umgesetzt sein (keine Absichtsbekundungen). Ausnahmen sind Prozesse, die ihrem Wesen nach auf eine lange Laufzeit oder eine kontinuierliche Umsetzung ausgelegt sind
  • Die dargestellten Maßnahmen berühren substanziell und hauptsächlich Aspekte der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und verfolgen das Ziel einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • Die dargestellten Maßnahmen dürfen nicht im Widerspruch zu rechtlichen Anforderungen jeglicher Art stehen. Dies schließt das untergesetzliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk ein
  • Die dargestellten Maßnahmen guter Praxis wirken sich nicht nachteilig auf die Sicherheit und Gesundheit anderer Personen, also etwa die Beschäftigten anderer Unternehmen, aus
  • Es sollte sich nicht um Praxisbeispiele handeln, die schon mehrfach in gleicher Weise in der Beispielsammlung vorkommen und damit erschöpfend behandelt sind. Alternative Lösungen und Modifikationen zu ein und demselben Thema sind jedoch erwünscht.
  • Das bereitgestellte Material (z.B. Texte, Bilder) entspricht in Form, Umfang und Qualität den Anforderungen (z.B. entsprechend der vorgegeben Struktur, dem Layout-Beispiel) und beschreibt das Praxisbeispiel ausreichend anschaulich
  • Der teilnehmende Betrieb verfügt über die notwendigen Rechte an den eingereichten Medien (z.B. Texte, Bilder), die Rechte Dritter werden nicht verletzt. Vor der Veröffentlichung ist dies schriftlich zu bestätigen.
Ihr GOOD-PRACTICE aufnehmen

Hier finden Sie Praxisbeispiele aus Pflegeeinrichtung und Krankenhaus.

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