Schutzhandschuhe
Stand: 03/2023

BE Schutzhandschuhe

Schutzhandschuhe zählen zur persönlichen Schutzausrüstung. Geeignete Schutzhandschuhe müssen den Beschäftigten vom Arbeitgeber individuell in ausreichender Anzahl und passender Größe zur Verfügung gestellt und vom Beschäftigten getragen werden. Schutzhandschuhe müssen auf der Verpackung mit einem CE-Zeichen versehen sein.

Schutzhandschuhe können je nach Material und Ausführung u. a. gegen folgende Gefährdungen Schutz bieten:

  • mechanische Gefährdungen (z. B. Stich- und Schnittverletzungen),
  • chemische Gefährdungen (z. B. Gefahrstoffe),
  • biologische Gefährdungen (z. B. in Körperflüssigkeiten und -ausscheidungen enthaltene Viren und Bakterien),
  • thermische Gefährdungen (Hitze oder Kälte) und
  • elektrische Gefährdungen beim Umgang mit elektrischem Strom.

Im Gesundheitsdienst spielen vor allem die Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe eine Rolle. Hier sollten Schutzhandschuhe daher folgende Kriterien erfüllen:

  • undurchlässig für Flüssigkeiten und Chemikalien
  • undurchlässig für Viren und andere Krankenheitserreger
  • passgenau mit gutem Tragekomfort
  • hohe Elastizität
  • das Tastgefühl der Anwender nicht beeinträchtigen
  • frei von Allergenen und allgemein möglichst hautverträglich

Diese Material- und Trageanforderungen lassen sich nicht in einem Handschuhtyp verwirklichen. Daher werden im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege je nach Gefährdung im Wesentlichen folgende Handschuhtypen und Handschuhmaterialien eingesetzt:

  1. Dünnwandige, flüssigkeitsdichte und allergenarme Handschuhe zum einmaligen Gebrauch für den Umgang mit Körperflüssigkeiten und -ausscheidungen (z. B. puderfreies Latex, Vinyl, Nitril)
  2. Feste, flüssigkeitsdichte und allergenarme Handschuhe zum Desinfizieren und Reinigen benutzter Instrumente, Geräte und Flächen (z. B. Nitril, PVC)
  3. Feste, flüssigkeitsdichte und allergenarme Handschuhe mit verlängertem Schaft (Haushaltshandschuhe) für Reinigungsarbeiten (z. B. Nitril, PVC)
  4. Baumwoll-Unterziehhandschuhe für Tätigkeiten mit längerer Tragezeit i. V. m. dem geeigneten Schutzhandschuh
  5. Chemikalienschutzhandschuhe beim Umgang mit Reinigungs- oder Desinfektionsmittelkonzentraten

Auswahl der Handschuhe

Insbesondere beim Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmittelkonzentraten müssen die Gefährdungen vor Auswahl von Schutzhandschuhen sorgfältig ermittelt und beurteilt sein. Die Schutzhandschuhe sind dann entsprechend der Dauer der Einwirkung durch den (Gefahr-)Stoff und entsprechend der Tragedauer auszuwählen. Hierbei ist der geeignete Handschuhtyp nach den Vorgaben des Herstellers zu bestimmen, da der Hersteller den jeweiligen Einsatzbereich (die bestimmungsgemäße Verwendung) von Schutzhandschuhtypen festlegt. Eine entsprechende Kennzeichnung befindet sich mindestens auf der UmvVerpackung des Handschuhs oder auf dem Handschuh selbst. Das längere, ununterbrochene Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen sollte nach Möglichkeit vermieden werden, da die Haut durch den Okklusionseffekt mit der Zeit zunehmend aufquillt und ihre Schutzfunktion einbüßt. 

Die Verwendung von gepuderten Latexhandschuhen ist verboten (siehe TRGS 401). Sie stellen ein besonders hohes Risiko dar, eine Sensibilisierung gegen Latexproteine zu erwerben.


Die Schutzwirkung von Schutzhandschuhen ist begrenzt. Dünnwandige Latex- oder Vinyl-Handschuhe schützen zwar gegen biologische Arbeitsstoffe, in der Regel aber nicht aber gegen die Einwirkungen von Reinigungs- oder Desinfektionsflüssigkeiten oder -konzentraten. Ausnahmen sind bei sehr kurzzeitigen Tätigkeiten und geringer Exposition, etwa der Desinfektion kleiner Flächen mit vorgetränkten Desinfektionstüchern, möglich. Hier kann das Tragen von Einmalhandschuhen - etwa aus Nitril - ausreichend sein.

Eine Übersicht über die Eigenschaften verschiedener Handschuhmaterialien finden Sie hier.

Risiken des Handschuhtragens

Schutzhandschuhe decken die Haut luftdicht ab. Die entstehende Wärme und Feuchtigkeit staut sich in den Handschuhen, die Hornschicht quillt durch Schweiß auf und hautreizende oder sensibilisierende Stoffe können besonders leicht in die Haut eindringen. Deshalb sollte die Tragezeit von Schutzhandschuhen so gering wie möglich sein und zwei Stunden nicht überschreiten. Tätigkeiten, die das Tragen von Handschuhen erfordern, und Tätigkeiten, bei denen nur trockene Arbeiten ohne Schadstoffkontakt ausgeführt werden, sollten sich abwechseln. Baumwoll-Unterziehhandschuhe binden den Körperschweiß und verringern somit die Durchfeuchtung der Haut.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Angebotsvorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten haben.

Gemäß TRGS 401 ist sie bezogen auf das Tragen flüssigkeitsdichter Hanschuhe und den Hautkontakt zu wässrigen Flüssigkeiten anzubieten:

bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag (Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe e ArbMedVV); das entspricht einer tätigkeitsbedingten Exposition durch:

  • Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten von regelmäßig mehr als zwei Stunden und weniger als vier Stunden pro Arbeitstag oder
  • Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten und im häufigen Wechsel Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen (mehr als 10 Mal und bis zu 20 Mal pro Arbeitstag) oder
  • Waschen der Hände von mindestens 15 Mal und weniger als 25 Mal pro Arbeitstag oder
  • Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen und im häufigen Wechsel mit Waschen der Hände (mehr als fünf Mal und bis zu 10 Mal pro Arbeitstag).

Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen haben.

Gemäß TRGS 401 ist sie bezogen auf das Tragen flüssigkeitsdichter Hanschuhe und den Hautkontakt zu wässrigen Flüssigkeiten zu veranlassen:

bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag (Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a ArbMedVV), das entspricht einer tätigkeitsbedingten Exposition durch:

  • Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten von regelmäßig vier Stunden oder mehr pro Arbeitstag oder
  • Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten und im häufigen Wechsel Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen (mehr als 20 Mal pro Arbeitstag) oder
  • Waschen der Hände von mindestens 25 Mal pro Arbeitstag oder
  • Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen und im häufigen Wechsel mit Waschen der Hände (mehr als 10 Mal pro Arbeitstag),

Anforderungen an Schutzhandschuhe

Schutzhandschuhe die, sowohl als Medizinprodukt (Patientenschutz) wie auch als PSA (Personalschutz) eingesetzt werden, müssen nach DIN EN 455 wie auch nach DIN EN 374 (PSA) geprüft sein.

Gemäß TRBA 250 Unterpunkt 4.2.8 müssen Schutzhandschuhe als persönliche Schutzausrüstung getragen werden wenn bei einer Tätigkeit mit einem Kontakt der Hände zu potenziell infektiösem Material gerechnet werden muss.

Schutzhandschuhe gegen Viren, Bakterien und Pilze müssen die Penetrationsprüfung (Luft- und Wasserleck-Test) nach DIN EN 374-2 bestehen.

Medizinische Schutzhandschuhe müssen als Medizinprodukt zusätzlich die Prüfung auf Dichtigkeit gemäß der DIN EN 455-1 bestehen. Medizinische Schutzhandschuhe müssen mindestens ein AQL von 1,5 aufweisen. Das AQL (acceptance quality level) ist ein Qualitätsindikator für die Dichtigkeit von Einmalhandschuhen nach der Norm DIN ISO 2859-1 (Penetrationsprüfung durch Luft- und Wasserleck-Test nach DIN EN 374-2). Das AQL gibt die „Anzahl Fehler je hundert Einheiten“, in Prozent an. Es wird angenommen, dass Schutzhandschuhe, die bei der Prüfung der Penetration widerstehen, wirksam gegen Bakterien und Pilzsporen sind.

Schutzhandschuhe (PSA) gegen Chemikalien und Mikroorganismen müssen gemäß DIN EN-374-3 einer Prüfung zur Bestimmung des Widerstandes gegen Permeation von Chemikalien unterzogen werden. Hierbei wird geprüft wie lange bestimmte Testchemikalien brauchen um das intakte Handschuhmaterial zu durchdringen (Permeation). Wie schnell das erfolgt ist abhängig von der einwirkenden Chemikalie und dem Handschuhmaterial. Für die Testchemikalien wird eine sogenannte Durchbruchszeit ermittelt. Die Durchbruchszeit einer bestimmten Chemikalie muss bei der Auswahl des Schutzhandschuhs berücksichtigt werden, da sie die Expositionszeit gegenüber der Chemikalie nicht überscheiten darf.

Eine kurzzeitige Flächendesinfektion z.B. mit einem Wipe (flüssigkeitsgetränktes Desinfektionsmitteltuch) ist auch mit einem medizinischen Einweghandschuh aus Vinyl oder Nitril möglich, da die Durchbruchszeiten i.d.R. nicht erreicht werden. Medizinische Einweghandschuhe aus Latex sind für die Durchführung einer Flächendesinfektion grundsätzlich nicht geeignet. Für eine Flächendesinfektion, die länger als 5-10 Minuten dauert oder bei Kontakt zu Desinfektionsmittelkonzentraten oder bei einer starken mechanischen Beanspruchung sind medizinische Einweghandschuh aus Vinyl oder Nitril ungeeignet. Bei diesen Tätigkeiten sollte ein Chemikalienschutzhandschuh getragen werden.

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