Privates Inventar
Stand: 03/2023

BE Privates Inventar

In stationären Pflegeeinrichtungen ist es üblich, dass Bewohner auch private Möbel und Einrichtungsgegenstände mitbringen. Da ihr Zimmer gleichzeitig ihr ständiges Zuhause ist, sind die privaten Gegenstände wichtig, um ein Gefühl der Geborgenheit und der Gemütlichkeit aufzubauen. Das spricht für eine möglichst große Freiheit im Umgang mit privatem Inventar.

Auf der anderen Seite dürfen die privaten Gegenstände die Beschäftigten weder gefährden, noch belasten.

Somit ist es wichtig, diese entsprechend zu beleuchten und einen für beide Seiten guten Weg zu finden. Dazu können vertragliche Regelungen im Bewohnervertrag beitragen, indem dort zum Beispiel Kriterien für Art, Beschaffenheit und Umfang des privaten Inventars festgelegt werden. Darüber hinaus sind aber immer auch die jeweiligen Bestandteile selbst unter den Gesichtspunkten der Gefährdung und Belastung des Personals zu betrachten.

Möbel und Einrichtungsgegenstände

Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, dass die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz so bemessen sein muss, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können. Das gilt allgemein für alle Arbeitsplätze und damit auch für den Arbeitsplatz Bewohnerzimmer. Zu viele, zu große oder falsch gestellte Möbel schränken den Bewegungsraum ein – besonders beim Transfer, beim Einsatz von Liftern oder anderen Hilfsmitteln oder beim Bewegen im Raum. Insbesondere betrifft das den Bereich um das Bett und den Nachttisch herum. Dieser Bereich sollte frei zugänglich sein.

Verletzungsgefahr besteht zum einen durch Stoßen und Quetschen, auch an scharfen Kanten oder an beschädigten Möbelstücken oder Einrichtungsgegenständen. Aus diesem Grund sollten solche Stellen vor dem Aufstellen ausgebessert werden. Das Hängenbleiben und Stolpern kann ebenfalls eine Gefahr darstellen. Zum anderen kann fehlender Platz zu Zwangshaltungen führen.

Die Notklingel muss für die Bewohnerin oder den Bewohner jederzeit gut erkennbar und erreichbar sein – ein Punkt, der durch mögliche Folgen auch für die Beschäftigten von Bedeutung ist.

Eine Besonderheit stellen tiefe Sitzmöbel dar, bei denen die Bewohner oder Bewohnerinnen Unterstützung beim Aufstehen benötigen, was wiederum belastend für die Beschäftigten sein kann.

Teppiche

Die Hauptgefahr, die von Teppichen ausgeht, ist die Stolpergefahr – auch für Beschäftigte. Das gilt insbesondere für einzelne Teppiche, die auf den normalen Fußbodenbelag gelegt werden. Sowohl die Kanten, als auch mögliche Wellen im Teppich stellen Stolperfallen dar. Das gilt insbesondere auch beim Schieben von Krankenbetten, Transportwagen, Liftern und anderen Hilfsmitteln. Hierbei kommt es zudem zu einem erhöhten Rollwiderstand und damit zusätzlichen Belastungen für die Beschäftigten.

Teilweise ist das Mitbringen von Teppichen in Pflegeheimen auch wegen der Stolpergefahr verboten – das ist aber eine interne Entscheidung der jeweiligen Einrichtung. Das Verkleben mit beidseitigem Klebeband kann die Gefahr mindern. Zudem können Teppiche verrutschen. Hiergegen können Unterlegmatten aus Gummi helfen.

Nicht zu unterschätzen sind auch hygienische Aspekte: Auf einem mitgebrachten Teppich können sich Bakterien und Pilze befinden, insbesondere, wenn er aus einem Haushalt mit Haustieren stammt. Um die Gesundheit der im Bewohnerzimmer arbeitenden Beschäftigten nicht zu gefährden, sollten mitgebrachte Teppiche vor dem Auslegen immer fachmännisch gereinigt werden.

Andere Stolperfallen

Nicht nur Teppiche stellen beim privaten Inventar Stolperfallen dar. Während die fest installierte Standardelektrik und Türschwellen in der Regel bereits auf ein Vermeiden von Stolperfallen ausgerichtet sind, gilt dies nicht für zusätzliches Inventar wie z. B. elektrische Geräte oder Verlängerungskabel.

Nicht beschränkt auf das private Inventar – aber trotzdem sehr wichtig – ist es, ein Auge auf andere potenzielle Stolperfallen wie herumliegende Schuhe und andere Gegenstände zu haben. Die Laufwege sind grundsätzlich freizuhalten.

 
Haustiere

In einigen Pflegeeinrichtungen ist das Mitbringen von Haustieren gestattet. Die Vorteile für die Bewohnerinnen und Bewohner sind unbestritten: Oft besteht eine jahrelange Bindung, stellt das Tier eine wichtige „Bezugsperson“ dar und steigert allgemein das Wohlbefinden – was immer auch den Beschäftigten zugutekommt.

Auf der anderen Seite müssen auch die Beschäftigten mit dem Tier umgehen, unter Umständen müssen sie unter Umständen irgendwann teilweise oder ganz die Pflege des Tieres (mit)übernehmen. Das erfordert nicht nur Zeit, sondern kann auch zu zusätzlichen Gefährdungen führen.

Das beginnt mit Allergien, so sind zum Beispiel Katzenhaarallergien stark verbreitet. Hinzu kommen mögliche Verletzungen durch Bisse oder Kratzen, inklusive möglicherweise daraus folgender Infektionen. Besonders Bisse und Kratzwunden von Katzen können gefährliche Infektionen hervorrufen. Hier sollte eine frische Wunde so schnell wie möglich unter laufendem Wasser ausgewaschen werden, spätestens bei infizierten oder geschwollenen Wunden sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Zoonosen, also Krankheiten, die auf natürliche Weise zwischen Mensch und anderen Wirbeltieren übertragen werden können. Zu den Erregern zählen z. B. Pilze, Bakterien, Viren und Parasiten wie Flöhe, Milben, Zecken oder Würmer. Ein Beispiel sind Salmonelleninfektionen, die sowohl von Hunden und Katzen, als auch von Reptilien übertragen werden können. Von Vögeln kann die gefährliche Papageienkrankheit auf den Menschen überspringen.

Besonders hervorgehoben werden soll an dieser Stelle noch die Gefahr einer Infektion mit Toxoplasmose durch Kontakt mit Katzen, insbesondere mit deren Kot. Toxoplasmose kann bei Schwangeren zu einer Fehlgeburt oder zu Missbildungen des Kindes führen.

Aus den genannten Gründen ist eine tierärztliche Überwachung inklusive der nötigen Impfungen und z. B. Entwurmungen von in Bewohnerzimmern gehaltenen Tieren in Bewohnerzimmern unbedingt notwendig. Dazu gelten die ehernen Grundsatz: Nach jeder Berührung eines Tieres und vor dem Essen aus hygienischen Gründen Hände waschen und nicht von Tieren abschlecken lassen.

Das Vorhandensein von Tieren im Bewohnerzimmer sollte in jedem Fall Eingang in die Gefährdungsbeurteilung finden, inklusive der zugehörigen individuellen Unterweisungen und möglicher Impfangebote.

In größeren Pflegeeinrichtungen gibt es zum Teil gesonderte Tierbeauftragte. Aber auch in diesen Fällen bleiben die meisten der genannten Hinweise relevant, da der Kontakt der Beschäftigten zu den Tieren im Bewohnerzimmer davon unbenommen bleibt.

Elektrische Geräte

Gemäß DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ müssen elektrische Geräte regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Das gilt auch für mitgebrachte private Geräte in Bewohnerzimmern, wie z. B. Rasierapparate, Föhne, Lampen oder Klimageräte, aber auch Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen. Vor einer Inbetriebnahme sollten Beschäftigte zudem die Geräte einer Sicht- und Funktionskontrolle unterziehen.

Weitere Hinweise zum Thema finden sich im Artikel "Elektrische Einrichtungen" im bereichsübergreifenden Bereich.

Glas/Porzellan

Gegenstände aus Glas oder Porzellan können zerbrechen und die Scherben mit ihren scharfen Kanten eine Gefahr darstellen. Insbesondere von Demenzkranken könnten solche Scherben unter Umständen als nicht gefährlich wahrgenommen werden. Deshalb gibt es Pflegeeinrichtungen, die vom Aufstellen solcher Dekorationsgegenstände im Falle einer demenziellen Erkrankung abraten oder dieses sogar ausschließen. Ist das Aufstellen erlaubt, bedeutet das für die Beschäftigten, immer ein Auge auf absturzgefährdete Gegenstände und möglicherweise herumliegende Scherben zu haben und diese umgehend vorsichtig zu beseitigen.

Weitere Gefährdungen über GefBU

Eine Liste möglicher Gefährdungen durch privates Inventar kann nie abschließend sein, da es unendlich viele Gegenstände gibt, die eine Bewohnerin oder ein Bewohner in sein Bewohnerzimmer mitbringen könnte. Daher müssen auch Gefährdungen durch privates Inventar in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

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