Barrierefreies Bad mit Duschsitz, Haltegriffen und erhöhtem WC
Stand: 07/2026

BE Infektionsgefahr

Durch den möglichen Kontakt mit Blut, Körpersekreten und -exkreten besteht für die Beschäftigten eine potenzielle Infektionsgefahr.

Bei allen Tätigkeiten mit Infektionsgefahr, wie Pflege von inkontinenten Bewohner, Entsorgung und Transport von potenziell infektiösen Abfällen oder Reinigung und Desinfektion von kontaminierten Flächen und Gegenständen, sind Schutzmaßnahmen nach der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) zu ergreifen.

Konkrete Maßnahmen sind in Betriebsanweisungen festzulegen und sinnvollerweise auch in den Hygieneplan zu integrieren.

Auch das Risiko einer Besiedlung der Beschäftigten mit multiresistenten Keimen, wie z. B. MRSA und MRGN ist längst nicht mehr nur ein Problem von Kliniken. Auch Pflegeheime sind  zunehmend davon betroffen.

Um eine Übertragung und Ausbreitung der Keime zu verhindern, ist ein gutes Hygienemanagement nach den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO), insbesondere eine gute Händehygiene erforderlich.

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