Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden tätigkeitsbezogen mögliche Gefährdungen ermittelt sowie die erforderlichen Maßnahmen abgeleitet. Daraus ergeben sich auch die Anforderungen an das Schuhwerk ambulanter Dienste. Viele Tätigkeiten erfordern einen festen Stand, beispielsweise die Unterstützung betreuter Personen beim Gehen, Hilfe beim Transfer vom Bett in einen Stuhl oder umgekehrt, Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung beim Duschen. Das Schuhwerk sollte daher stabil, haltgebend und rutschfest sein.
Kunden äußern den Wunsch nach Überziehschuhen aus verschiedenen Gründen, wie dem Sauberkeitszustand der Straße, auch witterungsbedingt, oder aus kulturellen Gewohnheiten/ Einflüssen. Die Anforderungen des Arbeitsschutzes bleiben davon jedoch unberührt, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind mögliche Gefährdungen, auch beim An-/ Ausziehen und Tragen von Überziehschuhen, zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und berufsbedingten Erkrankungen zu ermitteln.
Überziehschuhe schützen Beschäftigte nicht vor einer Gefährdung. Vielmehr können sich durch das Anziehen und Tragen neue Gefährdungen ergeben, wie beispielsweise:
- eine erhöhte Sturzgefährdung beim An- bzw. Ausziehen der Überziehschuhe,
- das Ausrutschen beim Tragen der Überziehschuhe
- psychische Belastungen aufgrund des erhöhten Zeitaufwandes
Bisherige Prüfungen von Überziehern (Reinraumschuhen) beim Institut für Arbeitsschutz (IFA) in Sankt Augustin auf dem Rutschhemmungsprüfstand ("Schuhtester") zeigten, dass keine hinreichenden Werte erzielt wurden. Auch bei Vergleichsprüfungen auf der "Schiefen Ebene" (Rampe) zeigte sich keine ausreichende Rutschhemmung. Das Verwenden solcher Überzieher/Überschuhe kann die Gefährdung des Ausrutschens deutlich erhöhen. Weitere Informationen dazu sind unter https://www.dguv.de/fb-psa/fragen-und-antworten/faq-fussschutz/index.jsp bzw. https://www.dguv.de/medien/fb-psa/de/sachgebiet/sg_fuss/info_ueberzieher.pdf zu finden.
Für das An- bzw. Ausziehen sowie das Tragen von Überziehschuhen sind daher weitere Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen, wie beispielsweise:
- Maßnahmen zum sicheren An- bzw. Ausziehen der Überziehschuhe, beispielsweise durch einen Stuhl am Wohnungseingang,
- Der Reibwert beider Seiten der Überziehschuhe sind vergleichbarer mit der Schuhsohle, um die gleiche Standfestigkeit zu erreichen,
- Berücksichtigung des Zeitaufwandes bei der Tourenplanung.
Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen. Auch anlassbezogen ist zu ermitteln, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichend sind, beispielsweise durch Untersuchung bei Unfällen oder Beinahunfällen.