Die Händedesinfektion, häufiges Händewaschen und das Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen sind zwar aus hygienischer Sicht notwendig, belasten jedoch die Haut der Beschäftigten. Die Belastung ist umso höher, je häufiger die Hände gewaschen oder desinfiziert werden und je länger Handschuhe getragen werden. Außerdem kann der unbeabsichtigte Kontakt zu Reinigungs- und Desinfektionsmitteln zu irritativen Hautschädigungen führen.
Oft enthalten diese Mittel auch Stoffe, die über Hautkontakt zu Allergien führen können. Gerade bei einer geschädigten Hautbarriere können Allergene leichter und tiefer eindringen.
Um Hauterkrankungen zu vermeiden, ist ein Konzept für den vorbeugenden Hautschutz notwendig. Hierzu gehören geeignete Hautschutz und -pflegemittel, Hautreinigungsmittel, Hautdesinfektionsmittel, persönliche Schutzausrüstung, arbeitsmedizinische Vorsorge und Unterweisung.
Alle betroffenen Mitarbeiter müssen über die Gefahren und Schutzmöglichkeiten beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen aufgeklärt werden. Folien zur Unterweisung können unter Hautschutz im Gesundheitsdienstportal der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen kostenfrei bezogen werden („5 Minuten für die Haut/Unterweisung“).
Bemerkt man Hautveränderungen, wie z. B. Jucken oder Rötungen, sollte unverzüglich die betriebsärztliche Betreuung oder ein Hautarzt zurate gezogen werden. Diese leiten erforderlichen falls individuelle Präventionsmaßnahmen ein.
Die Kursreihe Hautgesundheit in Beruf finden Sie im BGW-Lernportal.