Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen ist grundsätzlich zu prüfen, ob nicht ein weniger gefährlicher Stoff eingesetzt werden kann, der die gleiche Wirkung erzielt.
Bei der Flächendesinfektion sind folgende Fragestellungen hilfreich:
- Ist eine Reinigung der Flächen (statt Desinfektion) hygienisch ausreichend?
- Können verdünnte, anwendungsfertige Produkte statt der Konzentrate eingekauft werden?
- Kann auf Produkte mit sensibilisierenden Wirkstoffen (z.B. Formaldehyd, Glutaraldehyd) verzichtet werden?
- Kann auf Produkte mit flüchtigen Wirkstoffen verzichtet werden?
- Kann das „ätzende“ Konzentrat durch ein „reizendes“ ersetzt werden?
Dies sind nur wenige Beispiele, wie das Risiko beim Umgang mit Desinfektionsmitteln reduziert werden kann. Bei der Ersatzstoffprüfung sollten von der Hygienefachkraft oder den Hygienebeaufragten unbedingt die Arbeitsschutzexperten (Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit) mit einbezogen werden.
Text: Von entscheidender Bedeutung ist es auch, bei der Ersatzstoffprüfung den gesamten Markt und nicht etwa nur das Angebot eines Herstellers oder Anbieters zu betrachten, da sich hier oft keine Alternativen finden.
Für die Ersatzstoffprüfung wurden inzwischen standardisierte Verfahren wie etwa der sog. GISCODE für Reinigungs- und Pflegemittel oder das Spaltenmodell entwickelt, die die Bewertung der Produkte erleichtern.
Die Ersatzstoffprüfung ist zu dokumentieren. Konnte ein gefährlicher Stoff nicht durch einen weniger gefährlichen ersetzt werden, so muss dies in der Dokumentation nachvollziehbar begründet sein.
Desinfektionsverfahren
Aber nicht nur die eingesetzten Desinfektionsmittel selbst, sondern auch das Arbeitsverfahren haben Einfluss auf die Exposition der Beschäftigten gegenüber Gefahrstoffen. So sind Wischverfahren grundsätzlich der Sprühdesinfektion vorzuziehen, da beim Versprühen von Desinfektionsmitteln Aerosole in die Atemluft gelangen, die dann von den Beschäftigten eigeatmet werden.
Auch der Einsatz von vorgetränkten Desinfektionstüchern (sog. "wipes") hat sich in Pflegeeinrichtungen bewährt. Insbesondere bei anwendungsfertigen Tüchern kann so Kontakt sowohl mit den Desinfektionsmittelkonzentraten als auch mit flüssigen Anwendungslösungen vermieden werden.