Pflegebetten müssen regelmäßig sowie anlassbezogen neue bezogen und ggf. gereinigt oder desinfiziert werden.
Die Gesundheitsgefahren bei dieser Bettenaufbereitung sind vielfältig:
- Infektionsgefahr beim Umgang mit kontaminierten Betten, Anbauteilen und Bettbezügen
- Umgang mit Gefahrstoffen bei der Reinigung und Desinfektion
- Hautgefährdungen durch das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe, bzw. Arbeiten im feuchten Milieu
- Ungünstige Körperhaltung beim Ab- und Aufrüsten des Bettes sowie bei der manuellen Reinigung und Desinfektion
- Weitere
Bei der Bettenaufbereitung handelt es sich um eine Tätigkeit der Schutzstufe 2 gemäß Biostoffverordnung. Die Boden- und Wandbeläge müssen bei derartigen Tätigkeiten desinfizierbar sein.
Die benutzte Bettwäsche ist unmittelbar im Arbeitsbereich in ausreichend widerstandsfähigen und dichten Behältnissen zu sammeln und so zu transportieren, dass Beschäftigte den Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen nicht ausgesetzt sind (TRBA 250, Ziff. 5.5 i.V.m. Ziffer 7.2).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Betten aufbereiten, müssen vor Beginn der Tätigkeiten und danach in regelmäßigen Zeitabständen an einer arbeitsmedizinischen Vorsorge teilnehmen (ArbMedVV Anhang, Teil 2).
Die verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel und insbesondere ihre Konzentrate sind Gefahrstoffe. Die Reinigung und Desinfektion bei der Bettenaufbereitung sollten im Scheuer-/Wischverfahren durchgeführt werden.
Sprühdesinfektion sollte vermieden werden, da aufgrund der Aerosolbildung Schadstoffe in die Atemluft gelangen und Atemwegserkrankungen entstehen sowie Allergien ausgelöst werden können.
Bei der Zubereitung der verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsflüssigkeiten empfiehlt sich der Einsatz von automatischen Dosiergeräten, weil hier eine gebrauchsfertige Lösung in der richtigen Konzentration gewährleistet wird. Umgang mit den Desinfektionsmittelkonzentraten besteht hier lediglich bei dem Wechsel der Gebinde am Dosiergerät. Noch expositionsärmer ist die Anwendung desinfektionsmittelgetränkter Tücher, die i.d.R. den Anforderungen an die Hygiene genügen.
Beim Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmittelkonzentraten, z. B. beim Ansetzten einer Anwendungslösung aus einem Konzentrat muss die in der Betriebsanweisung festgeschriebene persönliche Schutzausrüstung getragen werden. Diese besteht in der Regel aus dickwandigen flüssigkeitsdichten Handschuhen und ggf. flüssigkeitsdichten Schürzen sowie einer geeigneten Chemikalienschutzbrille.
Auch bei der Verwendung der anwendungsfertigen Lösung sind zum Schutz vor den Inhaltsstoffen der Desinfektionsmittel geeignete Handschuhe (z. B. langstulpige Haushaltshandschuhe) zu tragen.
Bei der manuellen Bettenaufbereitung kommt es häufig zu ungünstigen Körperhaltungen. Diese können reduziert werden, wenn das Bett auf eine geeignete Arbeitshöhe eingestellt wird.
Die benötigten Arbeitsmittel sollten hierbei in Griffnähe angeordnet sein.
Können nicht-mobile Bewohner oder Bewohnerinnen bei der Bettenaufbereitung das Bett nicht verlassen, sollte zur Sicherung gegen Herausfallen und zum Schutz der Beschäftigten vor Überlastung zu zweit gearbeitet werden.
Beim Bewegen des Bewohners im Bett sollten zudem Bewegungskonzepte (z. B. Kinästhetik) angewendet werden. Alternativ können nicht-mobile Bewohner, sofern dies aus pflegerischer Sicht vertretbar ist, mit einem Tuchlifter kurzfristig im Bett angehoben werden, um die Aufbereitung zu erleichtern.