Elektrische Einrichtungen
Stand: 03/2023

BE Elektrische Einrichtungen

Wie in jeder Arbeitsstätte können auch am Arbeitsplatz Bewohnerzimmer im Pflegeheim technische Defekte und der Umgang mit elektrischen Einrichtungen zu Stromunfällen und Bränden führen.

Neben fest installierten elektrischen Anlagen wie der Beleuchtungsanlage, der Medienanlage (TV, Radio, Telefon) und dem Stromversorgungsnetz (Steckdosen) werden im Patientenzimmer ortsbewegliche elektrische Arbeits- und Betriebsmittel wie Steckdosenleisten, Netzgeräte und gelegentlich Verlängerungsleitungen verwendet. Elektrisch betriebene Pflegebetten zählen zu den elektrischen Medizinprodukten und gehören mittlerweile zur Standardausstattung eines Bewohnerzimmers. Darüber hinaus werden hier elektrische Medizinprodukte zur Behandlung und medizinischen Diagnostik betrieben (z. B. Perfusoren oder elektronische Blutdruckmessgeräte). In Ausnahmefällen nutzen Pflegekräfte auch private Elektrogeräte der Patienten wie Rasierapparate oder Haarföne, wenn bei der Körperpflege Unterstützungsbedarf besteht.

Der Arbeitgeber ist für den sicheren Betrieb der elektrischen Einrichtungen verantwortlich. Um diesen zu gewährleisten, muss er geeignete Geräte aussuchen und fachgerecht installieren, warten und instand halten lassen. Dazu muss er eine Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchführen lassen und die Einhaltung geltender VDE-Bestimmungen sicherstellen. Last not but least muss er die Beschäftigten im Umgang mit den elektrischen Einrichtungen unterweisen.

Quellen

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