Bildschirm- und Büroarbeitsplatz
Stand: 03/2023

BÜT Bildschirm- und Büroarbeitsplatz

Grundsätzlich werden Bildschirmarbeitsplätze als belastungsarme Arbeitsplätze eingestuft, wenngleich durch Bewegungsmangel, Zwangshaltungen oder Vorschädigungen Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparates ausgelöst oder verschlimmert werden können. Chronische Erkrankungen des knöchernen und muskulären Anteils des Rückens bei Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen spielen jedoch im Hinblick auf das Berufskrankheitengeschehen keine Rolle.

Gleichwohl kommt der ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze eine große Bedeutung zu. Auch Fragen der Beleuchtung, des Raumklimas, der Lärmexposition sowie der Arbeitsorganisation sind bei der Planung und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen zu beachten.

Körperliche Belastungen

Körperliche Belastungen am Bildschirmarbeitsplatz betreffen in erster Linie den Bewegungsapparat. Sie werden durch folgende Faktoren begünstigt:

  • Ungünstige Körperhaltung
  • Einseitige Belastung
  • Ungeeignete Arbeitsmittel
  • Unzureichende Arbeitsorganisation

Betroffen sind in erster Linie der Schulter-Arm-Bereich, die Halswirbelsäule und die Lendenwirbelsäule. Da der Bewegungsapparat grundsätzlich örtliche Belastungen durch eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen kompensiert, können Beschwerden auch in anderen Körperregionen auftreten als dort, wo die Belastung einwirkt. Deshalb ist bei der Beurteilung der Beanspruchung eines Beschäftigten durch körperliche Belastungen grundsätzlich der ganze Bewegungsapparat zu betrachten.

Eine Ursache für die Ausbildung von Beschwerden sind neben den eigentlichen Einwirkungen Trainings- und Bewegungsmängel der Beschäftigten mit einer verminderten Ausprägung der Muskulatur im Bereich des Halte- und Bewegungsapparates. Das Ungleichgewicht zwischen der körperlichen Belastung und dem muskulären Trainingszustand äußert sich meist in muskulären Verspannungen und Schmerzen.

Umfangreiche Untersuchungen haben gezeigt, dass sitzende Tätigkeiten grundsätzlich nicht häufiger mit Rückenbeschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule verbunden sind als andere Tätigkeiten. Rückenbeschwerden sind also nicht spezifisch für Bildschirmarbeitsplätze, sondern kommen in allen Berufsgruppen vor. Am Bildschirmarbeitsplatz sind nachgewiesene Risikofaktoren für das Auftreten solcher Beschwerden auch psychosoziale Belastungen, fehlende Arbeitszufriedenheit, monotone Arbeitsinhalte, ergonomische Arbeitsplatzdefizite sowie außerberufliche Faktoren. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, ein Bewegungstraining durchzuführen, dessen Hauptziel es ist, die durch Bewegungsmangel entstandenen Trainingsdefizite auszugleichen. Muskuläre Disbalancen können auf diese Weise beseitigt werden, was zu einer Beschwerdereduktion und Belastungsoptimierung bei den Beschäftigten führt. Eine Reihe von Untersuchungen von bereits erfolgreich etablierten Trainingskonzepten konnte die positiven Effekte auf die Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen sehr gut nachweisen.

Ergonomische Gestaltung

Die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen bedeutet die Anpassung der Arbeit an die Fähigkeiten und Eigenschaften des Menschen.

2.1 Platzbedarf

Unabdingbare Voraussetzung für die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen ist die Verfügbarkeit ausreichend großer Flächen.

Je Bildschirmarbeitsplatz ist ein Flächenbedarf von 8 bis 10 m² zu kalkulieren, in Großraumbüros 12 bis 15 m² (die realen Flächen sind wegen erforderlicher Fluchtwegbreiten, Bedienflächen der Möbel etc. oft größer).

Verkehrswege müssen mindestens 87,5 cm breit sein bei bis zu 5 Personen und mindestens 100 cm bei 6 bis 20 Personen.

Der Zugang zum eigenen Schreibtisch muss eine Breite von mindestens 60 cm aufweisen.

Ferner sind ausreichende Funktionsflächen für bautechnische Einrichtungen - zum Beispiel Fenster und Türen - sowie ausreichende Flächen für die erforderlichen Möbel (z.B. Regale, Aktenschränke) vorzusehen.

 

2.2 Mobiliar

Um eine Fehlbeanspruchung des Muskel-Skelettsytems und Durchblutungsstörungen vorzubeugen müssen Bürostuhl und Schreibtisch:

  • auf die eigenen Körpermaße angepasst werden können
  • wechselnde Arbeitshaltungen (z.B. dynamisches Sitzen und Wechsel zwischen sitzender und stehender Position) ermöglichen
  • einen bewegungsgerechten Beinraum bieten
  • eine Aaufgabenorientierte Größe haben.

Um einen problemlosen Wechsel zwischen sitzender und stehender Position zu ermöglichen, sollten bei der Neubeschaffung von Büromöbeln elektrisch höhenverstellbare Tische angeschafft werden.

Grundsätzlich müssen Büromöbel durch eine

  • gute Standsicherheit
  • ausreichende Stabilität bei Gewichtsbelastung
  • fehlende Quetsch- und Scherstellen für Finger
  • ein geringes Verletzungsrisiko aufweisen.

Softwareergonomie

Ziel der Software-Ergonomie ist die Anpassung einer Software an die psychischen und physischen Eigenschaften, Kenntnisse und Gewohnheiten des Benutzers. Anstelle des Begriffs ″Softwareergonomie″ hat sich in den letzten Jahren der Begriff ″Usability ″etabliert. Mangelhafte ″Usability ″ führt zu erhöhtem Ärger, Frustration, zu Fehlern und zu Zeitverlust. Daher sollte eine Software für den Benutzer leicht und vor allem ohne unnötigen Aufwand bedienbar sein. 

Die Benutzungsschnittstelle orientiert sich an folgenden Qualitätsmerkmalen:

  • Aufgabenangemessenheit – geeignete Funktionalität, Minimierung unnötiger Interaktionen
  • Selbstbeschreibungsfähigkeit – Verständlichkeit durch Hilfen / Rückmeldungen
  • Steuerbarkeit – Steuerung des Dialogs durch den Benutzer
  • Erwartungskonformität – Konsistenz, Anpassung an das Benutzermodell
  • Fehlertoleranz – unerkannte Fehler verhindern nicht das Benutzerziel, erkannte Fehler sind leicht zu korrigieren
  • Individualisierbarkeit – Anpassbarkeit an Benutzer und Arbeitskontext
  • Lernförderlichkeit – Minimierung der Erlernzeit, Metaphern, Anleitung des Benutzers

Beleuchtung / Blendschutz / Gutes Sehen

Einfluss auf die Belastung der Augen haben bei der Bildschirmarbeit die Art der Darstellung (positiv/negativ), die Zeichengröße, die Beleuchtung, der Sehabstand sowie das individuelle Sehvermögen der Beschäftigten.

Bei der Beleuchtung ist darauf zu achten, dass eine ausrechende Beleuchtungsstärke (500 lx) gewährleistet ist und dass durch die relative Anordnung der Lichtquellen zum Bildschirmarbeitsplatz Blendungen, Reflexionen und Schattenbildung weitgehend vermieden werden. Bei Bildschirmarbeitsplätzen, die in Richtung Fenster weisen, ist ein Blendschutz vorzusehen.

Auch das individuelle Sehvermögen der Beschäftigten bzw. die Notwendigkeit spezieller Sehhilfen ist zu berücksichtigen. Hinweise dazu finden sich in der DGUV Information 250-008 “Sehhilfen am Arbeitsplatz” sowie in dem gleichnamigen Faltblatt.

Raumklima

Gerade an Arbeitsplätzen, an denen längere Zeit sitzend gearbeitet wird, spielt das Raumklima eine besondere Rolle. Zu niedrige Raumtemperaturen, denen man über längere Zeit ohne Eigenbewegung ausgesetzt ist, führen leicht zum “Durchfrieren” und damit zu einem Gefühl der Unbehaglichkeit. In Büroräumen soll die Lufttemperatur mindestens 20°C betragen, Lufttemperaturen bis 22°C werden empfohlen.

Die relative Luftfeuchte sollte nicht unter 40% liegen, um ein Austrocknen der Schleimhäute und damit Reizungen der Augen und der Atemwege zu vermeiden. Auch elektrostatische Aufladungen werden ab diesem Wert vermieden. Je nach Jahreszeit und Lufttemperatur kann eine hohe relative Luftfeuchte (ab 60-70%) zu einem unangenehmen Gefühl der Schwüle (im Sommer) oder zu Kondenswasserbildung an Oberflächen (im Winter) führen.

 

Zugerscheinungen werden ebenso als unangenehm und belästigend wahrgenommen. Derartige Störfaktoren beeinträchtigen konzentriertes und produktives Arbeiten und können zudem Erkältungskrankheiten begünstigen.

Weitere Hinweise zum Raumklima enthalten die DGUV Information 215-520 “Klima im Büro” sowie BGI/GUV-I 7003 “Beurteilung des Raumklimas

Lärm

Der Schalldruckpegel (Beurteilungspegel) an Büroarbeitsplätzen ist so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist, um Beeinträchtigungen der Beschäftigten zu vermeiden. Auch Geräusche weit unterhalb der Grenzwerte für die Entstehung von Lärmschwerhörigkeit können unangenehm und lästig wirken und dadurch besonders das Konzentrationsvermögen beeinträchtigen.

Laut DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ soll bei vorwiegend geistigen Tätigkeiten der Beurteilungspegel unterhalb von 55 Dezibel und bei einfachen mechanisierten Tätigkeiten unterhalb von 70 Dezibel liegen.

Neben der Vermeidung von Lärmquellen sind auch die raumakustischen Bedingungen zu prüfen und ggf. zu verbessern. Weiter Hinweise zum Thema finden Sie in der Broschüre “Akustik im Büro”.

Arbeitsorganisation

Zur Prävention von Beschwerden und Erkrankungen des Bewegungsapparates durch einseitige körperliche Arbeitsbelastungen sollte versucht werden, die Arbeitsabläufe abwechslungsreich im Sinne einer Mischarbeit zu gestalten, um somit auch einer weiter zunehmenden Bewegungsarmut am Arbeitsplatz entgegenzuwirken.

Ideal ist der Wechsel zwischen sitzenden und stehenden Tätigkeiten oder die Unterbrechung der reinen Bildschirmarbeit durch Nebentätigkeiten wie Kopieren oder den Gang zur Poststelle.

Auch Gespräche mit Kollegen können durch Aufsuchen in deren Büro persönlich statt telefonisch geführt werden und so für eine Unterbrechung der sitzenden Tätigkeit sorgen.

Ausgleichsübungen

Ausgleichsübungen helfen, kleine Pausen in den Arbeitsalltag einzubauen und sich aus der körperlichen Zwangshaltung am Bildschirmarbeitsplatz zu lösen. Sie sorgen für eine Entspannung der Muskulatur und eine Entlastung des gesamten Halte- und Stützapparates. Anleitungen für zahlreiche Entspannungsübungen finden Sie auf der Seite “Bewegung im Büro” der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG).

Einfache Ausgleichsübungen und Bewegungsgeschichten werden auch in der BGW Info „Muntermacher“ dargestellt.

Der vorstehende Text basiert in großen Teilen auf der DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“

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