Risiken erkennen, Unfälle vermeiden
Stand: 10/2025

BÜT Risiken erkennen, Unfälle vermeiden

Verkehrssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Versicherte Personen im Gesundheitssektor, die regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs sind – sei es auf dem Weg zur Arbeit beim Pendeln oder bei Dienstfahrten – sind vielfältigen Risiken ausgesetzt. Neben den typischen Arbeitsunfällen bei Dienstfahrten machen Wegeunfälle im Straßenverkehr einen erheblichen Anteil der Unfallmeldungen bei den Unfallversicherungsträgern aus.

Pendeln und Dienstfahrten bergen Gefahren, die zum Beispiel durch andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, Verkehrsdichte, Wetterbedingungen und Straßenverhältnisse beeinflusst werden. Deutschlands Straßennetz wird immer dichter und stärker befahren, auch weil Deutschland eines der Haupttransitländer Europas ist. Viele Verkehrsteilnehmende sind beruflich unterwegs – sei es auf dem Weg zur Arbeit, zur Kita, Schule oder Hochschule –, was das Unfallrisiko zusätzlich erhöht. Unfälle im Straßenverkehr stehen aufgrund ihrer häufig schweren Folgen zunehmend im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung und der gesetzlichen Unfallversicherung.

Prävention durch Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

Unternehmende haben zwar keinen direkten Einfluss auf äußere Faktoren wie das Verkehrsaufkommen oder die Wetterbedingungen, dennoch lässt sich das Unfallrisiko im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch präventive Maßnahmen senken. Eine wirksame Unterweisung nach § 4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist bei diesem Thema in besonderer Weise erforderlich. Durch gezielte Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen kann im Rahmen dieser Unterweisung bspw. das Bewusstsein der Mitarbeitenden für potenzielle Gefahren im Straßenverkehr geschärft werden. Dies fördert ein sichereres Verhalten und trägt dazu bei, das Unfallrisiko für die Beschäftigten zu verringern.

Wegeunfälle und Dienstfahrten

Insbesondere bei sogenannten Wegeunfällen – also Unfällen auf dem Weg zur oder von der Arbeit (Arbeitsweg) – sowie bei Dienstfahrten und innerbetrieblichen Fahrbewegungen sind Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Verkehrssicherheit entscheidend. Da im Bereich der Wegeunfälle keine verbindlichen Vorgaben gemacht werden können, ist die freiwillige Ergreifung der angebotenen Maßnahmen durch die Mitarbeitenden erforderlich. Im dienstlichen Kontext, also bei Dienstfahrten, die sowohl außer- als auch innerbetrieblich stattfinden können, besteht hingegen die Möglichkeit, verbindliche Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Durch klare Vorgaben kann aktiv zur Sicherheit während der Arbeitszeit beigetragen werden. So lassen sich beispielsweise über Dienstanweisungen verbindliche Regelungen zur Verkehrssicherheit treffen und die Sicherheit der Mitarbeitenden gezielt fördern. Ein klassisches Beispiel ist die Nutzung von Fahrradhelmen: Während die Beschäftigten auf dem Weg von oder zur Arbeit selbst entscheiden, ob sie einen Helm tragen – da in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht besteht –, kann im Rahmen von dienstlichen Fahrten mit einem herkömmlichen Fahrrad oder Pedelec das Tragen eines Helms verpflichtend angeordnet werden. Angesichts der stets bestehenden Gefährdung bei der Nutzung dieser Fahrzeuge ist die Anordnung einer Helmpflicht im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nicht nur möglich, sondern grundsätzlich erforderlich, um den Schutz der Mitarbeitenden sicherzustellen und den Pflichten im Arbeitsschutz vollumfänglich nachzukommen.

Gemeinsam für sichere Mobilität

Die Unfallversicherungsträger haben den gesetzlichen Auftrag, neben Arbeitsunfällen im Betrieb auch Arbeits- und Wegeunfälle im Straßenverkehr zu verhüten. Entsprechend engagieren sie sich intensiv für die Verkehrssicherheitsarbeit – etwa durch Unfallverhütungsvorschriften, überbetriebliche und betriebliche Präventionsaktionen sowie gezielte Verkehrssicherheitstrainings.

Seit mehr als 30 Jahren arbeiten die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger zudem eng mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) zusammen. Gemeinsam werden Präventionsprogramme entwickelt und umgesetzt. Im Bereich der allgemeinen Verkehrssicherheitsarbeit besteht darüber hinaus eine enge Kooperation mit der Deutschen Verkehrswacht und den Landesverkehrswachten.

Lange schon unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung solche Ansätze durch Kampagnen und Programme, um sowohl Arbeits- als auch Wegeunfälle zu verhindern und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten (z. B. Präventionskampagne „Risiko raus“, GDA-Arbeitsprogramm „Sicher fahren und transportieren“, Aktion „Jugend will unterwegs sicher leben“).

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